Cyprus, Nicosia

Nordzypern überarbeitet Gesetze zum Immobilienerwerb durch Ausländer

06.08.2025 / 13:31
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Die Behörden der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) haben umfassende Änderungen der Gesetzgebung zum Erwerb von Immobilien durch ausländische Staatsangehörige beschlossen. Das neue Gesetz trat am 21. Mai 2024 in Kraft und zielt darauf ab, den Markt besser zu kontrollieren, Spekulationen einzudämmen und die Interessen der einheimischen Bevölkerung zu schützen.

Nach den neuen Vorschriften dürfen Ausländer nur eine einzige Immobilie erwerben – entweder eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück mit einer Fläche von bis zu 1.338 m². Eine Ausnahme gilt für türkische Staatsbürger, die bis zu drei Objekte kaufen dürfen, wobei auch hier eine Flächenbeschränkung besteht. Das Eigentumsrecht wird erst nach offizieller Genehmigung durch den Ministerrat der TRNZ gewährt. Für den ersten Antrag ist eine Gebühr in Höhe der Hälfte des Mindestlohns zu entrichten, für den zweiten die volle Summe. Ein dritter Antrag derselben Person ist nicht zulässig.

Das Gesetz definiert auch klar, wer als Ausländer gilt. Dazu zählen nicht nur Personen ohne TRNZ-Staatsbürgerschaft, sondern auch Unternehmen mit ausländischer Beteiligung sowie Treuhandverträge, bei denen der Begünstigte eine ausländische Person ist. Alle Treuhandverträge, die vor dem 21. Mai 2024 abgeschlossen wurden, müssen innerhalb von 75 Werktagen im Grundbuch eingetragen werden. Andernfalls gelten sie als ungültig.

Neben quantitativen Beschränkungen wurden neue Regeln für Wohnanlagen eingeführt. Ausländer dürfen künftig nicht mehr als 80 % der Wohnungen oder Häuser in einem Projekt besitzen, wobei mindestens 20 % der Objekte auf TRNZ-Bürger oder Bürger von Staaten registriert sein müssen, die die TRNZ anerkennen. Der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen, Waldgebieten und strategisch wichtigen Arealen ist verboten.

Besonderes Augenmerk gilt den Fristen zur Übertragung des Eigentumsrechts. Die Übertragung muss spätestens sechs Monate nach Erteilung der Genehmigung oder nach der letzten Zahlung laut Vertrag abgeschlossen sein. Steuern und weitere Gebühren, einschließlich Stempelsteuer und Mehrwertsteuer, sind innerhalb von 60 Tagen zu entrichten – bei Ratenzahlungen innerhalb von 75 Werktagen.

Für Ausländer beträgt die Steuerlast 9 % des Immobilienwertes. Für türkische Staatsbürger gelten abgestufte Sätze: 6 % beim ersten Kauf, 8 % beim zweiten und 9 % bei allen weiteren.

Bei Verstößen gegen die neuen Regelungen drohen strenge Sanktionen. Nicht registrierte Geschäfte, Überschreitung der Kaufgrenzen oder Scheinverträge können mit Geldstrafen von bis zu 500 Mindestlöhnen oder mit einer auf 10 Jahre begrenzten Mietbescheinigung geahndet werden.

Für ausländische Investoren, die Großprojekte in den Bereichen Tourismus, Gesundheit, Bildung und Technologie realisieren möchten, gelten Sonderregelungen. Solche Unternehmen müssen mindestens 20 Millionen Euro auf ein Bankkonto in der TRNZ einzahlen und das Geld über mehrere Jahre halten. Bei Verstößen kann die Genehmigung widerrufen und der Immobilienverkauf für fünf Jahre eingefroren werden.

Mit diesen Maßnahmen wollen die TRNZ-Behörden den Immobilienmarkt ordnen, den unkontrollierten Landerwerb eindämmen und die wirtschaftliche Souveränität stärken. Das neue Gesetz ist bereits in Kraft und gilt für alle Transaktionen nach dem 21. Mai 2024.

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