Cyprus, Nicosia

In Nordzypern wurden innerhalb einer Woche vier Verstöße gegen die Meinungsfreiheit registriert

21.05.2025 / 13:26
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Die Menschenrechtsstiftung der türkischen Zyprer (KTİHV) berichtete, dass zwischen dem 3. und 10. Mai 2025 in Nordzypern vier separate Verstöße gegen die Meinungsfreiheit stattgefunden haben. Die Polizei wurde aufgefordert, die Meinungsfreiheit zu respektieren und im Einklang mit den Menschenrechten zu handeln.

Nach Angaben der Stiftung kam es in dem genannten Zeitraum alle 48 Stunden zu einem Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. In der Erklärung von KTİHV wird betont, dass die Meinungsfreiheit eines der grundlegenden Elemente einer demokratischen Gesellschaft ist.

"Die Meinungsfreiheit, die für sozialen Fortschritt und individuelle Entwicklung notwendig ist, wird sowohl in der Verfassung der TRNZ als auch in der Rechtsprechung umfassend geschützt. Die Ereignisse der letzten Woche zeigen jedoch, dass dieses Recht ernsthaft verletzt wird und diese Situation zu einem systematischen Problem geworden ist," heißt es in der Erklärung.

Der erste Verstoß ereignete sich am 3. Mai, als während des Besuchs des Präsidenten der Türkei in der TRNZ fünf Personen festgenommen wurden, die ein Plakat mit der Aufschrift "Unser Wille" hielten. KTİHV erinnerte daran, dass dieses Eingreifen eine klare Verletzung der Meinungsfreiheit darstellt: Das Gericht hatte bereits 2011 in einem ähnlichen Fall eine Entschädigungszahlung angeordnet.

In derselben Woche erhielten die Journalistinnen Ayshemeden Akın und Emine Yüksel wegen ihrer Berichte Morddrohungen, doch ihre Schutzersuchen wurden von der Polizei nicht erfüllt, was ebenfalls als Verletzung der Meinungsfreiheit bewertet wird.

In einem anderen Fall wurde eine Person, die Werbetafeln mit kritischem Inhalt über Abgeordnete der Volkspartei vermietete, zur Polizei vorgeladen, um Aussagen zu einer angeblichen Verletzung der Privatsphäre der Abgeordneten zu machen. KTİHV betonte, dass Abgeordnete Entscheidungen im Namen der Öffentlichkeit treffen und solche Kritik nicht als Eingriff in die Privatsphäre angesehen werden kann.

Schließlich wurde berichtet, dass die Festnahme von vier Personen, die ein Plakat auf Kurdisch mit der Aufschrift "Es lebe der 1. Mai" trugen, ebenfalls eine ernsthafte Bedrohung für die Meinungsfreiheit darstellt.

"Politische Akteure, staatliche Institutionen und öffentliche Persönlichkeiten müssen für Kritik offen sein. Der Schutz selbst beunruhigender, ekelhafter oder schockierender Äußerungen ist sowohl aus menschenrechtlicher als auch aus demokratischer Sicht von entscheidender Bedeutung," heißt es in dem Aufruf.

Stärkung der Meinungsfreiheit in Westafrika und der Sahelzone | UNOWAS

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