Die Polizei der TRNZ ruft die Öffentlichkeit auf, während der Silvesterfeierlichkeiten auf den Gebrauch von Schusswaffen zu verzichten
Die Generaldirektion der Polizei (PGM) hat eine strenge Warnung an die Öffentlichkeit gerichtet, keine Schusswaffen während der Silvesterfeierlichkeiten zu verwenden, und betont, dass Täter mit schweren rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, einschließlich Haftstrafen von 7 bis 10 Jahren.
In der Erklärung unterstrich die Polizei ihre "Null-Toleranz-Politik" gegenüber solchen Handlungen und bekräftigte, dass alle an schusswaffenbezogenen Straftaten beteiligten Personen identifiziert und im vollen Umfang des Gesetzes strafrechtlich verfolgt werden.
Die PGM hob außerdem hervor, dass "der Rückgriff auf Schusswaffen ein Ausdruck einer veralteten Denkweise und eines Mangels an gesellschaftlichem Fortschritt ist."
Die Erklärung machte auch auf die Gefahren aufmerksam, die das Abfeuern von Schusswaffen in Wohngebieten, insbesondere in Mehrfamilienhäusern, mit sich bringt, da solche Handlungen Bewohner und Unbeteiligte gefährden können.
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