Cyprus, Nicosia

Das Gericht hat 19 Teilnehmer der Massenschlägerei in Nikosia gegen Kaution freigelassen

29.02.2024 / 19:24
Nachrichtenkategorie

Gestern wurden 19 Personen, die der Teilnahme an einer Massenschlägerei in der Zahra-Straße in der Altstadt von Nikosia beschuldigt wurden, vor Gericht gestellt. Alle Verdächtigen wurden gegen Kaution freigelassen: Sie dürfen das Hoheitsgebiet Nordzyperns nicht verlassen.

Wie ein Polizeivertreter während der Gerichtsverhandlung mitteilte, hat einer der Verdächtigen, der noch nicht festgenommen wurde, Golfschläger in ein Auto gelegt, bevor er mit einem der bereits festgenommenen jungen Männer zum Ort der Schlägerei fuhr.

Bei der Schlägerei soll einer der vier Verdächtigen, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, schwer verletzt worden sein. Die Verletzungen wurden von einem Verdächtigen zugefügt, der noch nicht verhaftet wurde.

Im Anschluss an die Gerichtsverhandlung wurden alle 19 Personen gegen Kaution freigelassen, die sich nach der Schwere ihrer Straftaten und ihrem Alter richtet.

Das Gericht verbot den Verdächtigen, das Land zu verlassen, und verpflichtete sie, einmal pro Woche vor Gericht zu erscheinen.

Bei der vorangegangenen Gerichtsverhandlung am Montag hatte Staatsanwältin Senem Palabıyık erklärt, die Schlägerei habe "Empörung in der Gesellschaft ausgelöst", während der Bürgermeister von Nikosia, Mehmet Harmancı, die Schlägerei als "Machtdemonstration mafiöser Gruppen" bezeichnete.

Die Massenschlägerei im beliebtesten Vergnügungsviertel von Nikosia fand am späten Abend des 22. Februar statt. Worüber genau die jungen Leute stritten, ist nicht bekannt, aber nach den Videos zu urteilen, die in den sozialen Medien vom Ort des Geschehens gepostet wurden, waren Stöcke, Steine und sogar Tische und Stühle aus örtlichen Cafés im Spiel.

Etwa 150 Jugendliche im Alter von 17 bis 22 Jahren waren an der Schlägerei beteiligt. Wie die Polizei später mitteilte, sind viele von ihnen den Strafverfolgungsbehörden wegen ihres Engagements in lokalen Jugendgruppen bekannt und sind bereits früher mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Nur registrierte Benutzer können Kommentare hinterlassen. Um einen Kommentar abzugeben,melden Sie sich bei Ihrem Konto an oder erstellen Sie ein neues →