In der TRNZ wurde das Verfahren zur Registrierung von Studierenden erläutert, die an türkischen Universitäten für das Studienjahr 2025/26 aufgenommen wurden
Die Abteilung für Hochschulbildung und Außenbeziehungen des Bildungsministeriums der TRNZ hat Empfehlungen für Absolventen nordzyprischer Schulen veröffentlicht, die Studienplätze an türkischen Universitäten erhalten haben. Studierende müssen persönlich zur Registrierung erscheinen; Bewerber unter 18 Jahren — zusammen mit den Eltern. Die YKS-Ergebnisse sind auf der ÖSYM-Website verfügbar, Fristen und Verfahren müssen auf den Websites der jeweiligen Universitäten überprüft werden: die Nichteinhaltung der Fristen führt zum Verlust des Anspruchs auf Einschreibung.
Für die Registrierung muss zunächst ein Konto im YOBİS-Portal erstellt und der Abschnitt „Studentenregistrierungsplattform“ ausgefüllt werden. Übliche Unterlagen: Originaldiplom (oder beglaubigte Kopie auf Anforderung der Universität), Zulassungsbescheid 2025-YKS oder Aufnahmebrief, Führungszeugnis, Meldebescheinigung vom Muhtar, 6 Fotos, beglaubigte Kopien des Passes und der TRNZ-ID (für Studierende ohne türkischen Ausweis müssen Kopien durch das Innenministerium beglaubigt werden), ärztliches Attest; für Bewerber in Medizin/Zahnmedizin ist ein Gutachten einer ärztlichen Kommission erforderlich.
Studierende ohne türkische Staatsbürgerschaft müssen nach der Registrierung ein Formular von der Universität erhalten und dieses beim Bezirksbevölkerungsamt einreichen, um eine YU-Nummer (Ausländeridentifikationsnummer) zu bekommen. Anträge für staatliche KYK-Wohnheime werden über den Abschnitt „Yurt Başvurusu“ in YOBİS gestellt; die Zahlung erfolgt über die KYK-Website (Ziraat Bank). Stipendienanträge sind online vom 15. September bis 31. Oktober möglich.
Bei Fragen ist die Abteilung für Hochschulbildung der TRNZ erreichbar unter (0392) 600 18 30, Website — mebnet.net, E-Mail: [email protected]. Praktischer Hinweis: Bereiten Sie die Unterlagen im Voraus vor, registrieren Sie sich in YOBİS und kümmern Sie sich innerhalb von drei Monaten nach der ersten Einschreibung um eine Krankenversicherung.
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