Erhalt einer vorläufigen arbeitserlaubnis in nordzypern
Die Beantragung einer vorläufigen Arbeitserlaubnis erfolgt durch den Arbeitgeber. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie sich legal auf der Insel befinden (mit visumsfreier touristischer Einreise oder mit einer Aufenthaltsgenehmigung).
Nach Erhalt der Erlaubnis müssen Sie erneut in das Land einreisen. In der Regel reisen die Antragsteller während der Wartezeit nach Türkei aus (das nächstgelegene und kostengünstigste Reiseziel), und der Zeitraum außerhalb der TRNZ sollte zwei Wochen betragen.
Nach Erhalt der vorläufigen Erlaubnis ist die Einreise auf Nordzypern möglich. Es ist ratsam, das Dokument auszudrucken, aber die entsprechenden Informationen sollten bereits in der Datenbank der Grenzbehörde vorhanden sein.
Es gibt Ausnahmen von den Regeln. So können ukrainische Staatsbürger, Bewohner von Erdbebengebieten in der Türkei und Hausangestellte an einem Tag über die Landgrenze nach Südzypern aus- und wieder einreisen.
Nach diesen Verfahren kann der Prozess zur Beantragung eines Arbeitsvisums eingeleitet werden.
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