Erhalt einer vorläufigen arbeitserlaubnis in nordzypern
Für legale Beschäftigung in Nordzypern (TRNZ) müssen ausländische Staatsbürger eine vorläufige Arbeitserlaubnis erhalten. Dieses Dokument wird vom Arbeitgeber ausgestellt und stellt den ersten offiziellen Schritt dar, bevor ein Antrag auf Arbeitsvisum und die tatsächliche Beschäftigung erfolgt.
Wer stellt die vorläufige Genehmigung aus?
Die vorläufige Genehmigung wird vom Arbeitgeber ausgestellt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss sich der Bewerber legal auf der Insel aufhalten — entweder unter dem visafreien Touristenstatus oder mit einer Aufenthaltserlaubnis (RP). Der Arbeitgeber reicht einen Antrag beim Ministerium für Arbeit und Sozialschutz der TRNZ ein, in dem Position, Arbeitsbedingungen und Informationen über den Kandidaten angegeben sind. Danach wird die Stellenanzeige für zwei Wochen veröffentlicht, um lokale Arbeitskräfte zu finden und TRNZ-Bürgern Vorrang zu geben.
Verfahren zur Erlangung der Genehmigung
- Der Arbeitgeber reicht einen Antrag beim Arbeitsministerium auf Erlaubnis zur Beschäftigung eines Ausländers ein und bestätigt, dass keine lokalen Kandidaten verfügbar sind.
- Nach einer zweiwöchigen Wartezeit und ohne Bewerber aus der Bevölkerung der TRNZ wird die vorläufige Genehmigung erteilt.
- Der Bewerber verlässt Nordzypern (in der Regel zwei Wochen in die Türkei) und kehrt mit dem Genehmigungsdokument zurück.
- Es wird empfohlen, die Genehmigung auszudrucken, obwohl die Informationen normalerweise bereits in der Datenbank der Grenzdienste erfasst sind.
- Nach der Einreise beginnt der Prozess der Beantragung des Arbeitsvisums, ohne das offizielle Beschäftigung nicht erlaubt ist.
Besondere Fälle
- Ukrainische Staatsbürger, Bewohner betroffener Regionen in der Türkei und Hausangestellte dürfen gleichzeitig über die Landgrenze zu Südzypern aus- und einreisen.
Anforderungen und wichtige Punkte
- Die Einreise in das TRNZ-Gebiet muss mit einem Reisepass mit eingetragenem Einreisevisum erfolgen.
- Beginnt der Arbeitnehmer nach der Ankunft nicht die Tätigkeit an der angegebenen Stelle, werden die vorläufige Genehmigung und das Arbeitsvisum widerrufen.
- Ein Arbeitsvisum ist für die offizielle Beschäftigung obligatorisch.
- Seit 2025 ist bei einem Branchenwechsel für ausländische Arbeitnehmer die Beantragung eines neuen Arbeitsvisums vereinfacht.
Fazit
Die Erlangung einer vorläufigen Arbeitserlaubnis in Nordzypern ist ein obligatorischer Schritt für die legale Beschäftigung ausländischer Staatsbürger. Das Verfahren schützt die Interessen lokaler Arbeitskräfte und gewährleistet die offizielle Beschäftigung gemäß allen Vorschriften. Für einen erfolgreichen Ablauf sollten Arbeitgeber und Bewerber die TRNZ-Arbeitsgesetzgebung und Anweisungen strikt befolgen.
Für detaillierte Informationen und professionelle Unterstützung bei der Beantragung von Genehmigungen können Spezialisten für Einwanderungsrecht in Nordzypern konsultiert werden.
"Die vorläufige Arbeitserlaubnis ist der erste und obligatorische Schritt zur legalen Beschäftigung von Ausländern in Nordzypern und gewährleistet den Schutz der Rechte aller Beteiligten."
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