Zypern will Preisobergrenzen für Trinkwasser festlegen
Die Regierung der Republik Zypern hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem Preisobergrenzen für Trinkwasser festgelegt werden sollen. Dies betrifft Verkaufsstellen mit "unzureichendem Preiswettbewerb".
Der Gesetzentwurf gibt dem Industrieminister die Befugnis, Höchstpreise für bestimmte Einzelhandelsprodukte festzulegen. Zu den Produkten, für die der Minister Preisobergrenzen festlegen kann, gehört Wasser in Flaschen von 500 oder 750 ml.
Es wird erwartet, dass die zulässigen Höchstpreise für Wasser auf Flughäfen, in Seehäfen, in Sporteinrichtungen, an Stränden, in medizinischen Einrichtungen sowie an verschiedenen kulturellen Stätten wie Denkmälern, Museen, Theatern, archäologischen Stätten und Stätten des kulturellen Erbes Anwendung finden werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hauptziel der Gesetzesinitiative darin besteht, die Verbraucher zu schützen, insbesondere in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Umstände. Der Gesetzentwurf legt fest, dass die Preisobergrenze nur für die Selbstbedienung gilt.
Der Höchstpreis wird nach einer Marktuntersuchung festgelegt, wobei Indikatoren wie Produktions- und Importkosten, Betriebskosten und eine angemessene Gewinnspanne für den Verkäufer berücksichtigt werden.
Verstößt ein Verkäufer gegen das Gesetz, kann der Verbraucherschutzdienst ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängen.
Bei fortgesetztem Verstoß können die Behörden eine Geldstrafe von 1.000 Euro für jeden weiteren Tag des Verstoßes verhängen.