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Telegram-Gründer Pawel Durow international zur Fahndung ausgeschrieben

29.07.2026 / 11:07
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Der Telegram-Gründer Pawel Durow steht erneut im Zentrum eines großen internationalen Skandals. Am 29. Juli teilten russische Sicherheitsbehörden mit, dass Durow in Abwesenheit wegen Beihilfe zu terroristischen Aktivitäten angeklagt und international zur Fahndung ausgeschrieben worden sei. Nach Darstellung der Ermittler habe die Telegram-Administration Kanäle, Chats und Bots nicht gelöscht, die angeblich zur Vorbereitung von Sabotageakten, Terroranschlägen und anderen Straftaten auf dem Gebiet Russlands genutzt wurden. Dem Unternehmer könnte eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen.

Worin die Vorwürfe der Ermittler bestehen

Den Angaben russischer Sicherheitsbehörden zufolge beziehen sich die Vorwürfe gegen Durow nicht auf die Veröffentlichung eigener Inhalte, sondern darauf, dass die Telegram-Administration angeblich Ressourcen nicht gelöscht habe, die zur Anwerbung, Koordinierung von Sabotageakten, Vorbereitung von Terroranschlägen und Begehung von Cyberstraftaten genutzt worden seien. Genau diesen Umstand betrachten die Ermittler als mögliche Beihilfe zu terroristischen Aktivitäten.

Diese Position setzt die Linie der Vorwürfe fort, die russische Behörden seit mehreren Jahren gegen Telegram erheben. Sie behaupten, die Plattform arbeite bei der Löschung verbotener Inhalte nicht ausreichend mit staatlichen Stellen zusammen.

Reaktion von Telegram

Unmittelbar nachdem die Meldungen über die Anklage aufgekommen waren, veröffentlichte der offizielle Telegram-Account in den sozialen Netzwerken ein Archivfoto von Pawel Durow, auf dem er den Mittelfinger zeigt.

Das Unternehmen versah die Veröffentlichung weder mit einer offiziellen Erklärung noch mit Kommentaren. Nutzer interpretierten den Beitrag jedoch als symbolische Reaktion auf das Vorgehen der russischen Behörden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels hatte sich Durow selbst noch nicht ausführlich zu den neuen Vorwürfen geäußert.

Warum «Дайвинчик» diskutiert wird

Für zusätzliche Diskussionen sorgte die Erwähnung des beliebten Dating-Chatbots «Дайвинчик» in den Ermittlungsunterlagen. Nach Darstellung des FSB könnten Kriminelle diesen Dienst genutzt haben, um Kontakte zu jungen Menschen herzustellen und sie anschließend anzuwerben.

Nutzer wiesen dabei auf mehrere Umstände hin. Erstens ist «Дайвинчик» auch auf anderen Plattformen und nicht nur bei Telegram aktiv. Zweitens wurde der im Internet verbreitete Screenshot eines Chatverlaufs, der als Illustration der mutmaßlichen Anwerbung gezeigt wurde, nach Ansicht der Nutzer nicht bei Telegram, sondern im sozialen Netzwerk «ВКонтакте» erstellt. Diese Beobachtungen werden im Internet intensiv diskutiert, bestätigen oder widerlegen die Ermittlungsunterlagen jedoch nicht und stellen keinen Beweis in einem Strafverfahren dar.

Wie es weitergeht

Derzeit geht es um die erhobene Anklage und die internationale Fahndung nach Pawel Durow. Ein Gerichtsverfahren in der Sache hat noch nicht stattgefunden. Eine abschließende rechtliche Bewertung der Vorwürfe kann erst nach einer gerichtlichen Prüfung des Falls erfolgen.

Trotz der spektakulären Aussagen über eine mögliche lebenslange Haft weisen die meisten Juristen darauf hin, dass eine solche Strafe lediglich die obere Grenze des Strafrahmens darstellt. Das bedeutet keineswegs, dass eine solche Strafe verhängt wird, sollte es überhaupt zu einem Urteil kommen. In dieser Phase steht die weitere Entwicklung sowohl unter genauer Beobachtung der juristischen Fachwelt als auch der globalen IT-Branche.

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