Zypern führt ein Mindestalter von 15 Jahren für den Zugang zu sozialen Netzwerken ein
Der Ministerrat Zyperns hat einen Aktionsplan zum Schutz Minderjähriger im Internet gebilligt. Die wichtigste Maßnahme ist ein Mindestalter von 15 Jahren für den Zugang zu sozialen Netzwerken. Die Plattformen selbst werden verpflichtet, das Alter ihrer Nutzer mithilfe zuverlässiger Verfahren zu überprüfen.

Vorgestellt wurde der Plan vom stellvertretenden Minister für Forschung, Innovation und digitale Politik, Nikodimos Damianos. Seinen Angaben zufolge zeigen die Daten das Ausmaß und die Dringlichkeit des Problems: 98 % der jungen Menschen auf Zypern nutzen aktiv soziale Netzwerke – der höchste Anteil in der EU. Eurostat zufolge geht es dabei um die Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen. Gleichzeitig sind die Fähigkeiten junger Menschen, Informationen im Internet kritisch zu bewerten, schwach ausgeprägt.
Damianos erklärte, internationale Organisationen brächten den zunehmenden Konsum sozialer Netzwerke mit der Entstehung von Abhängigkeiten und der Verdrängung anderer Aktivitäten in Verbindung. Daher reichten eine ausschließliche Selbstregulierung der Plattformen und persönliche Verantwortung nicht aus.
Der Gesetzentwurf zur Altersgrenze soll zur öffentlichen Konsultation vorgelegt werden. Dieser soll eine Folgenabschätzung für die Kinderrechte unter Beteiligung von Jugendorganisationen vorausgehen. Das Dokument soll im Dezember ins Parlament eingebracht werden. Die Anforderungen an die Verfahren zur Altersüberprüfung sollen dem europaweiten Standard entsprechen, der bis 2027 fertiggestellt werden soll.
Der zweite Teil des Plans ist ein digitaler Mechanismus zur Altersbestätigung. Innerhalb eines Jahres soll er in die App „Digitaler Bürger“ (Digital Citizen) integriert werden. Der Mechanismus basiert auf einer von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen technischen Lösung und ermöglicht es, zu bestätigen, dass ein Nutzer älter als eine bestimmte Altersgrenze ist, ohne dem Onlinedienst das genaue Geburtsdatum oder andere personenbezogene Daten offenzulegen.
Der dritte Teil betrifft Bildung und Aufklärung. In die Lehrpläne aller Bildungsstufen werden Module zum sicheren Verhalten im Internet aufgenommen. In den Mittel- und Berufsschulen werden die Fächer zur Informationstechnologie aktualisiert, für Lehrkräfte wird eine spezielle Schulung angeboten, und die Kampagnen richten sich an Kinder, Eltern und Pädagogen. Die Umsetzung des Plans soll beobachtet und entsprechend der technologischen Entwicklung angepasst werden.
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