Mann zündete an einer Tankstelle in Larnaka eine Zigarette an, löste einen Brand aus und wollte Zypern verlassen
Die Polizei Zyperns hat am Flughafen Larnaka einen 38-jährigen Mann festgenommen, der einen Brand an einer Tankstelle im Bezirk Larnaka verursacht haben soll. Nach bisherigen Ermittlungen betätigte er während des Tankens direkt neben der Zapfsäule ein Feuerzeug; zwei Menschen erlitten Verbrennungen.

Der Vorfall ereignete sich am Freitag, dem 28. August, gegen 23:45 Uhr. Ein 32-jähriger und ein 38-jähriger Mann waren mit dem Auto des Ersteren an die Tankstelle gefahren. Während des Tankens stand der 38-Jährige neben der Zapfsäule und benutzte ein Feuerzeug – dadurch kam es zu einer Stichflamme und einem Brand. In der Nähe befindliche Menschen löschten das Feuer mit einem Feuerlöscher. Das Auto und die Zapfsäule wurden beschädigt.
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst rückten zum Einsatzort aus. Beide Männer wurden in das Krankenhaus von Larnaka gebracht: Beim 32-Jährigen wurde eine oberflächliche Verbrennung an der linken Hand festgestellt; nach dem Anlegen eines Verbandes wurde er entlassen. Der 38-Jährige erlitt Verbrennungen zweiten und dritten Grades an den Beinen und an der rechten Hand und wurde in das Krankenhaus von Nikosia verlegt.
Am Morgen des 29. August verließ der 38-Jährige auf eigenen Wunsch das Krankenhaus. Gegen 15:30 Uhr kam er zum Flughafen Larnaka, um in das Land zu fliegen, in dem er dauerhaft lebt. Dort wurde er festgenommen – aufgrund eines während der Ermittlungen ausgestellten Haftbefehls. Wegen der Schwere seiner Verletzungen wurde der Mann in das Krankenhaus von Nikosia zurückgebracht und auf die Verbrennungsintensivstation verlegt. Lebensgefahr besteht nicht. Die Ermittlungen führt das Polizeirevier Kofinou.
Offenes Feuer auf dem Gelände einer Tankstelle fällt unter das Gesetz über Erdölprodukte: Bei einem Verstoß gegen dessen Bestimmungen drohen bis zu ein Jahr Haft, eine Geldstrafe von bis zu 34.172 Euro oder beide Strafen zugleich. Den Vorfall selbst untersucht die Polizei nach Artikel 236 des Strafgesetzbuchs – wegen unvorsichtiger und rücksichtsloser Handlungen. Das Gesetz stuft sie als Vergehen ein, für die nach der allgemeinen Vorschrift bis zu zwei Jahre Haft, eine Geldstrafe oder beide Strafen vorgesehen sind.
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