Hotelangestellte wegen Unterschlagung von Erlösen aus Wi‑Fi-Verkäufen verurteilt: Urteil bestätigt
Das Berufungsgericht Zyperns hat das Schuldspruch gegen eine Empfangsmitarbeiterin eines Hotels in der Region Famagusta bestätigt, die für schuldig befunden wurde, Erlöse aus dem Verkauf von drahtlosem Internetzugang unterschlagen zu haben. Grundlage der Ermittlungen und der anschließenden Verurteilung waren elektronische Daten des Systems zum Verkauf von Wi‑Fi-Tickets.
Den Akten zufolge wurden die Taten im Zeitraum von April bis Oktober 2015 begangen. Die Angeklagte gehörte zu den Mitarbeitern an der Rezeption, denen die Ausstellung und der Verkauf des Internetzugangs an Hotelgäste anvertraut worden war.
Die Ermittlungen begannen, nachdem das das Hotel verwaltende Unternehmen Unstimmigkeiten zwischen den Daten des Ticketsystems und den in der Buchhaltung ausgewiesenen Einnahmen festgestellt hatte. Die durchgeführte Analyse ergab zahlreiche Fälle der Ausgabe und Nutzung von Wi‑Fi-Tickets ohne Erfassung der entsprechenden Zahlung.
Das Gericht stellte fest, dass die Frau mit 71 Fällen des Ticketverkaufs in Zeiträumen in Verbindung stand, in denen sie allein an der Rezeption arbeitete. In 51 Fällen ging es um Tickets im Wert von jeweils 15 Euro. Der Gesamtschaden belief sich auf 765 Euro.
Die Verteidigung versuchte, die Zuverlässigkeit des elektronischen Buchungssystems anzufechten, und verwies auf mögliche technische Störungen. Das Gericht betonte jedoch, dass die Anklage ausschließlich auf jene Fälle gestützt worden sei, in denen die tatsächliche Nutzung der Tickets und das Ausbleiben von Geldeingängen auf den Konten des Hotels festgestellt worden waren.
Auch das Argument einer überlangen Dauer des Gerichtsverfahrens wurde zurückgewiesen. Obwohl der Fall bereits 2016 registriert worden war und die Entscheidung des Gerichts erster Instanz erst 2023 erging, kam das Berufungsgericht zu dem Schluss, dass die Verzögerungen mit der Komplexität des Falls, dem Umfang der Beweismittel, der Suche nach Zeugen und den Folgen der Pandemie zusammenhingen.
Unter Berücksichtigung der fehlenden Vorstrafen, des Gesundheitszustands der Angeklagten und der seit den Taten verstrichenen Zeit war ihr zuvor eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von sechs Monaten auferlegt worden. Das Berufungsgericht sah keinen Anlass, die Entscheidung zu überprüfen, und bestätigte das verhängte Urteil vollständig.
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